Aromastoffe
geben den Lebensmitteln Geruch und Geschmack.
Einsatzgebiete: Erfrischungsgetränke, Puddinge, Creme- und Geleespeisen, Eis, Backwaren, Teigmassen und deren Füllungen, Milchprodukte, Süßigkeiten, Kaugummi, Fertiggerichte, Instantprodukte, Tees, Liköre, Schokolade, Fleisch- und Wurstwaren. Um einen bestimmten Geschmack zu erzeugen, z.B. Erdbeeraroma, sind die künstlich hergestellten Stoffe für die Industrie billiger als Naturprodukte. Wenn Sie Wert auf naturbelassene, unverfälschte Lebensmittel legen, verzichten Sie möglichst auf aromatisierte Lebensmittel, insbesondere wenn es sich um künstliche Aromastoffe handelt.
Leider besteht für die einzelnen Aromastoffe keine Kennzeichnungspflicht, sie werden in Gruppen zugeordnet und dann auf der Verpackung folgendermaßen vermerkt:
natürliche Aromastoffe werden aus natürlichen Ausgangsstoffen gewonnen, z.B. Vanilleextrakt, Orangenessenz, konzentriertet Erdbeersaft
naturidentische Aromastoffe sie sind den natürlichen Ausgangsstoffen chemisch gleich, werden aber künstlich hergestellt, z.B. Menthol, Eukalyptol, Zitral
künstliche Aromastoffe werden künstlich hergestellt. Z.B. Äthylvanillin, Resorcindimethyläther, Chininsulfat
Aromastoffe brauchen nicht zugelassen werden – sie haben deshalb keine E-Nummern.
Alle Arten von Aromastoffen gelten als unbedenklich. Trotzdem ist es besser, für Kinder möglichst nur Produkte mit natürlichem Aroma zu kaufen.