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Kindesmißbrauch
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Rechtliche Überlegungen
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- Erste Anlaufstelle, wenn die Mutter sofort und zusammen mit ihrem Kind weg will, sind die Frauenhäuser.
- Dort kann sie erst einmal kostenlos bleiben. Die Mitarbeiter helfen ihr dabei, staatliche Unterstützung und Unterhalt vom Ehemann zu bekommen und geben ihr wichtige Adressen von Beratungsstellen.
- Seit 1. Mai 1997 ist ein Gesetz in Kraft, wonach nicht das Kind, sondern der Gewalttäter bei triftigem Verdacht sofort die Familie verlassen muß - und trotzdem für den Unterhalt zu sorgen hat. Wenn die Mutter mit dem Täter verheiratet ist, kann sie bei Gericht eine einstweilige Verfügung" erwirken. Diese Verfügung gilt drei Monate, wenn die Scheidung eingereicht wurde - sonst für die Dauer des Scheidungsverfahrens.
(MEDIZIN POPULÄR 4/96)
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