Hotelkosten / Kinderbegleitung

Hotelkosten / Kinderbegleitung

wenn kein Spitalsbett für dich frei ist

Wenn dein Kind eine besondere medizinische Versorgung benötigt kann es durchaus passieren, dass eine Behandlung im nächstgelegenen Krankenhaus nicht möglich ist. Spezialkliniken befinden sich leider nicht immer in nächster Nähe. Manche Kliniken können Stunden von deinem Wohnort entfernt sein. Oder sich sogar in einem anderen Bundesland befinden.

 

Natürlich möchtest du unabhängig von der Entfernung deines Wohnortes bei deinem Kind bleiben. Dies ist auch wichtig. Denn deine Nähe schenkt deinem Kind Sicherheit und nimmt ihm etwas Angst vor der fremden Umgebung. Zudem trägt deine Anwesenheit zur Genesung deines Kindes bei.

 

Wenn deine Mitaufnahme im Spital nicht möglich und eine tägliche An- und Abreise nicht zumutbar ist, sollst du trotzdem in der Nähe deines Kindes bleiben können. Daher unterstützen wir dich bei den Hotelkosten in der Nähe des Krankenhauses.

kleiner Junge im Krankenhaus
Logo pro terra

Deine pro terra Vorteile:

  • Unterstützung bei den externen Nächtigungskosten bis zu 100 %
  • Jede Bezugsperson ist möglich
  • bei Krankenhaus, Kur und Reha
  • österreichweit gültig

Zusätzliche Infos

Externe Unterbringung / Kinderbegleitung im Krankenhaus
pro terra ersetzt nach dreimonatiger Wartefrist* die nicht abwendbaren Kosten der externen Unterbringung, in Hotels, Pensionen oder Begleiteinrichtungen wenn die Mitaufnahme aus medizinischen Gründen oder wegen Auslastung nicht möglich und eine tägliche An- und Abreise nicht zumutbar ist.

 

Die beabsichtigte externe Unterbringung ist mit pro terra im Voraus schriftlich zu vereinbaren. Achtung! Kein Kostenersatz ohne vorheriger Absprache und schriftlicher Zusage. Gegen Vorlage der Originalrechnung des Hotels / der Pension / Begleiteinrichtung und der Aufenthaltsbestätigung des Krankenhauses werden die Begleitkosten bis zu 100 % (max. 40 € / Tag) ersetzt.

 

Externe Unterbringung / Kinderbegleitung bei Kur- oder Reha-Aufenthalt
pro terra ersetzt nach 13 monatiger Wartefrist* alle zwei Jahre einmalig pro Familie die nicht anwendbaren Begleitkosten bei einem ärztlich verordneten und vom Sozialversicherungsträger bewilligten Kur- oder Reha-Aufenthalt für ein Kind (allgemeine Gebührenklasse).

 

  • Ein beabsichtigter Kur- oder Reha-Aufenthalt ist pro terra im Voraus schriftlich zu melden.
  • Gegen Vorlage der Originalrechnung (Reha-/ Kuranstalt oder Hotel), der Aufenthaltsbestätigung und der Chefarztbewilligung, werden die Begleitkosten bis zu 100 % ersetzt.
  • Reha- /Kuranstalt: Werden dem Mitglied keine Begleitkosten in Rechnung gestellt (nicht auf der Rechnung ausgewiesen), beträgt der Zuschuss 25 % der Vorschreibung (max. 35 €/Tag) für die Begleitperson.
  • Hotel: Der Zuschuss beträgt max. 35 €/Tag für die Begleitperson.
  • Unfall: Bei Feststellung eines Invaliditätsgrades tritt anstelle der Begleitkostenübernahme die Leistung aus der Gruppen-Unfallversicherung.

 

*ab Mitgliedsbeginn, die dreimonatige Wartefrist entfällt bei Beitritt bis zur 20. Schwangerschaftswoche für das ungeborene Kind. Bestehende Mitglieder: Die dreimonatige Wartefrist für ein weiteres Kind entfällt, wenn uns die Geburt während der Schwangerschaft gemeldet wird (per Kopie des Mutterkind Passes – Seite mit dem voraussichtlichem Geburtstermin)

 

Angebote & Hilfestellungen gemäß Vereinsstatuten seit 1989.

grünes Kleeblatt
Über 30 Jahre Erfahrung

organger Pokal
Über 40.000
Mal geholfen

blaue Uhr
Schnell und verlässlich

rosa Sparschwein
Leistbar und transparent

Gelbe Hände halten gelbes Herz
Fair und
gerecht

rote Eltern mit Baby
Wertschätzend
und sozial

fünf Hände mit Löwenzahnringe

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preiswert und veranwortungsbewusst.

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