Im Krankenhaus

“Mama, bleib bei mir!”

Kinder begleiten im Krankenhaus, bei Kur & Reha

Im Spital fühlen sich Kinder hilflos und ausgeliefert. Eine fremde Umgebung mit vielen fremden Menschen. Keine Geschwister. Keine Haustiere zum Trösten. Unbekannte Geräusche, Untersuchungen und Operationen. All diese Dinge sind für ein Kind sehr beängstigend und anstrengend. Daher ist es wichtig, dass du dein Kind bei einem Krankenhausaufenthalt begleitest. Damit vermittelst du ihm ein Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit. Es wird dadurch schneller gesund und hat weniger Angst. Jedes Kind in Österreich hat seit 1988 das Recht auf eine Bezugsperson im Krankenhaus. Dennoch werden in jedem Bundesland die Begleitkosten unterschiedlich hoch verrechnet. Sie können für Eltern bis zu 75 Euro pro Tag betragen (eine Übernachtung = zwei Tage).

 

Damit du in dieser ohnehin schwierigen Situation nicht auch noch finanzielle Überraschungen erlebst, helfen wir dir bei den Begleitkosten. Und wird dir bei einem Spitalsaufenthalt deines Kindes ein Selbstbehalt verrechnet, oder solltest du in der Zeit auf eine Familienhelferin angewiesen sein, z. B. weil du AlleinerzieherIn bist oder dein Pflegeurlaub aufgebraucht ist, unterstützen wir dich auch.

krankes Mädchen mit Plüschbär
Logo pro terra

Deine pro terra Vorteile:

  • österreichweit gültig
  • Jede Bezugsperson ist möglich (auch Oma, Opa, …)
  • Direkte Verrechnung mit dem Spital möglich (bitte gib deine Mitgliedsnummer bekannt)
  • Unterstützung bei den Begleitkosten im Spital, auf Kur und Reha
  • Unterstützung bei den Selbstbehaltskosten im Krankenhaus
  • Hilfe bei den Kosten für eine FamilienhelferIn während der Zeit der Begleitung

Zusätzliche Infos

Begleitkosten & Selbstbehalt im Krankenhaus.
pro terra ersetzt nach dreimonatiger Wartefrist* die nicht abwendbaren Kosten einer Begleitperson (allgemeine Gebührenklasse).

 

– Ein Krankenhausaufenthalt ist pro terra zu melden.

– Mit den meisten Krankenhäusern kann direkt abgerechnet werden (Angabe der Mitgliedsnummer).

– Wird nicht direkt mit dem Krankenhaus verrechnet, werden dem Mitglied gegen Vorlage der ORIGINALE (Rechnung und Erlagschein) die Kosten ersetzt.

– Unfall: Bei Feststellung eines Invaliditätsgrades tritt anstelle der Selbstbehaltskostenübernahme die Leistung aus der Gruppen-Unfallversicherung.

 

Begleitkosten bei Kur- oder Reha-Aufenthalt.

pro terra ersetzt nach 13 monatiger Wartefrist* alle zwei Jahre einmalig pro Familie die nicht abwendbaren Begleitkosten bei einem ärztlich verordneten und vom Sozialversicherungsträger bewilligten Kur- oder Reha-Aufenthalt für ein Kind (allgemeine Gebührenklasse).

 

– Ein beabsichtigter Kur- oder Reha-Aufenthalt ist pro terra im Voraus schriftlich zu melden.

– Gegen Vorlage der Originalrechnung (Reha-/ Kuranstalt oder Hotel), der Aufenthaltsbestätigung und der Chefarztbewilligung, werden die Begleitkosten bis zu 100 % ersetzt.

– Werden dem Mitglied keine Begleitkosten in Rechnung gestellt (nicht auf der Rechnung ausgewiesen), beträgt der Zuschuss 25 % der Vorschreibung (max. 35 € pro Tag) für die Begleitperson.

– Unfall: Bei Feststellung eines Invaliditätsgrades tritt anstelle der Begleitkostenübernahme die Leistung 
aus der Gruppen-Unfallversicherung.

 

*ab Mitgliedsbeginn (bei verspäteter Zahlung ab Einzahlungsdatum), die dreimonatige Wartefrist entfällt bei Beitritt bis zur 20. Schwangerschaftswoche für das ungeborene Kind. Bestehende Mitglieder: Die dreimonatige Wartefrist für ein weiteres Kind entfällt, wenn uns die Geburt während der Schwangerschaft gemeldet wird (per Kopie des Mutterkind Passes – Seite mit dem voraussichtlichem Geburtstermin)

 

Angebote & Hilfestellungen gemäß Vereinsstatuten seit 1989.

Sonderinfo für Niederösterreich

Zu beachten: Sonderfall Bundesland Niederösterreich:

Mit dem NÖ Familienpass erhältst du für dein(e) Kind(er) bis zum vollendeten 10. Lebensjahr einen Begleitkostenzuschuss von der NÖ Landesregierung, da nicht direkt mit einem Krankenhaus verrechnet wird. Die Rückerstattung erfolgt durch deine Gemeinde bzw. durch das Magistrat. Die Differenzkosten werden dann von uns getragen.

 

Wir empfehlen jeder niederösterreichischen Familien, den NÖ Familienpass zu beantragen.
Link: www.familienpass.at
Die Kosten für den Familienpass (Standard) bekommst du von uns retour.

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Oder Anmeldung downloaden und uns einfach per E-Mail, Fax oder Post senden.
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